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Rechtsanwalt Dr. Andreas Maier ist zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

 

Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit sind:

 

Allgemeines Zivilrecht, Forderungseinzug

Verwaltungsrecht, insbesondere Öffentliches Baurecht, Beamtenrecht

Immobilienverwaltung, Wohnungseigentums- und Mietrecht

Werkvertrags-, Bau- und Architektenrecht

Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht

Erbrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten.

 

 

 

 

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© Rechtsanwalt Dr. A. Maier