Rechtsanwalt Dr. Andreas Maier ist zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit sind:
Allgemeines Zivilrecht, Forderungseinzug
Verwaltungsrecht, insbesondere Öffentliches Baurecht, Beamtenrecht
Immobilienverwaltung, Wohnungseigentums- und Mietrecht
Werkvertrags-, Bau- und Architektenrecht
Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht
Erbrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten.